Allgemeine Vertragsbedingungen der EES Nord GmbH über die Bereitstellung der Dokumentationsdatenbank


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Dokumentationsdatenbank-Software (im Folgenden kurz “EES Dokumentenbuttler“) der EES Nord GmbH gemäß der aktuellen Produktbe- schreibung und dem Auftrag als Software as a Service ("SaaS").

  2. Der EES Dokumentenbuttler wird von der EES Nord GmbH als webbasierte SaaS-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, den auf den Servern der EES Nord GmbH bzw. eines von ihr beauf- tragten Dienstleisters gespeicherten EES Dokumentenbuttler über eine Internetverbindung wäh- rend der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und Daten mit seiner Hilfe zu spei- chern und zu verarbeiten.

  3. Ergänzend zu diesen AGB der EES Nord GmbH gelten im Falle der Speicherung des EES Dokumen- tenbuttler bei einem Dienstleister zusätzlich dessen allgemeinen und speziellen Geschäftsbedin- gungen. Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STRATO, die unter

    https://www.strato.de/agb/ abrufbar sind.

  4. Die EES Nord GmbH kann ihre AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Wider- spricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der von der EES Nord GmbH gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt.

  5. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedin- gungen wird ausdrücklich widersprochen.


§ 2 Leistungsumfang

  1. Die EES Nord GmbH stellt dem Kunden den EES Dokumentenbuttler einschließlich Speicherplatz im Umfang von maximal 1 GB in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzent- rums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Bei den ab- zuspeichernden Einzelelementen muss es sich um pdf-Dateien mit einer maximalen Größe von je 10 MB handeln. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderli- che Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom der EES Nord GmbH bzw. von dem von ihr beauftragten Dienstleister zu dessen Bedingungen bereitgestellt.

  2. Die EES Nord GmbH schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt.

  3. Urheberrechtliche Nutzungsrechte an dem EES Dokumentenbuttler werden dem Kunden nicht eingeräumt. Die EES Nord GmbH räumt den Kunden aber für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkte Recht ein, den EES Dokumentenbuttler zu nutzen.

  4. Das Kopieren des EES Dokumentenbuttler auch in abgeänderter Form ist rechtlich nicht zulässig und wird sowohl zivil- als auch strafrechtlich im Falle eines Verstoßes verfolgt.

§ 3 Verfügbarkeit der EES Nord GmbH-Software

  1. Die EES Nord GmbH weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, vom diesen nicht beeinflussbare technische Bedin- gungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der EES Nord GmbH bzw. dem von ihr beauftragten Dienstleister haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der EES Nord GmbH bzw. ihrem Dienstleister erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

  2. Im Falle der Speicherung des EES Dokumentenbuttler bei einem Dienstleister richtet sich dessen Verfügbarkeit zudem nach der Verfügbarkeit des Servers und der Datenwege des Dienstleisters.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim der EES Nord GmbH anzuzeigen. Unterlässt der Kun- de diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E- Mail-Adresse.

  2. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.

  3. Für die Nutzung des EES Dokumentenbuttler müssen die sich aus der Produktbeschreibung erge- benden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Ver- antwortung. Ist eine Wiederherstellung der Daten auf den Systemen der EES Nord GmbH bzw. des von ihr beauftragten Dienstleisters notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server übertragen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich, sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sons- tige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu be- zahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien, Links und sonstige Bestandteile nach den aktuellen Best Practices oder Branchenstandards der Informa- tionssicherheit so einzurichten, dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten der EES Nord GmbH bzw. dessen beauftragten Dienstleister und dessen Kunden sowie von Dritten nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

  6. Die EES Nord GmbH bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister speichert als technischer Dienstleis- ter Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung des EES Dokumentenbuttler ein- gibt, speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich, den EES Dokumentenbuttler bzw. weitere zur Verfügung gestellte Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Untersagt ist insbesondere das Einstellen von Medien mit jugendgefähr- denden und/oder rechtsradikalen Inhalten.

  7. Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen, so insbesondere die Aktualität und Richtigkeit der eingestellten Daten, allein verantwortlich. Das Recht an den eingestellten Daten verbleibt allein beim Kunden. Die EES Nord GmbH nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nut- zer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

  8. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die EES Nord GmbH bzw. die von ihr beauf- tragten Dienstleister von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsäch- licher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls die EES Nord GmbH bzw. von ihr beauftragte Dienstleister von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen werden.


§ 5 Vergütung

  1. Die Nutzungsgebühr für die Nutzung des EES Dokumentenbuttler und die Bereitstellung der hierzu erforderlichen Rechenleistung bzw. des erforderlichen Speicher- und Datenverarbeitungsplatz be- trägt jährlich 50,- € pro Zugang. Die Vergütung ist mit Abschluss des Vertrages bzw. zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums zahlbar und wird dem Kunden von der EES Nord GmbH in Rech- nung gestellt.

  2. Die Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die EES Nord GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren. Befindet sich der Kunde mehr als drei Monate im Zahlungsverzug, behält sich die EES Nord GmbH die Löschung der Daten vor.

  3. Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig tituliert ist.


§ 6 Registrierung, Laufzeit und Kündigung des Vertrags und Sperrung Account

  1. Indem sich der Kunde auf der hiesigen Webseite mit seinem Namen, seiner E-Mail und seinem Unternehmen registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab. Nach Prü- fung der Anmeldung geht dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit seinen Zugangsdaten zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag rückwirkend zum jeweiligen Monatsersten als ge- schlossen.

  2. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich au- tomatisch um ein weiteres Jahr, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von fünf Werkta- gen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

  3. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt das Recht zur außeror- dentlichen Kündigung. Ein außerordentliches Recht zur Kündigung steht der EES Nord GmbH insbe- sondere nach vorhergehender Mahnung im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden zu.

  4. Im Falle der Speicherung des EES Dokumentenbuttler bei einem Dienstleister ist die EES Nord GmbH ferner zur Sperrung des accounts und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags be- rechtigt, soweit die jeweils geltenden AGB des Dienstleisters dies vorsehen bzw. der Dienstleister den Account sperrt bzw. den Vertrag kündigt.

  5. Die Pflicht zur Vergütung entfällt nicht, soweit die Sperrung des Accounts ohne Kündigung des Ver- trags erfolgt.

  6. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

  7. Nach Beendigung des Vertrags ist die EES Nord GmbH berechtigt, die bei Ihr bzw. einem Dienstleis- ter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

§ 7 Haftung

  1. Für Schäden haftet die EES Nord GmbH bzw. ein von ihr beauftragter Dienstleister nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Verletzt die EES Nord GmbH bzw. ein von ihr beauftragter Dienstleister eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den die EES Nord GmbH bzw. ein von ihr be- auftragter Dienstleister bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte. Ausgenommen von der zuletzt genannten Haftungsbeschränkung bleibt die vorsätzliche oder grob fahrlässige Ver- letzung einer Kardinalpflicht.

  2. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  3. Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässig- keit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an EES Nord GmbH gezahlt hat.


§ 8 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. Die EES Nord GmbH hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

  2. Der Kunde räumt der EES Nord GmbH bzw. dem von ihr beauftragten Dienstleister für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforder- lich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist die EES Nord GmbH bzw. der von ihr beauftragte Dienst- leister ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzuneh- men.

  3. Wenn und soweit der Kunde auf von der EES Nord GmbH bzw. dem von ihr beauftragten Dienstleis- ter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.


§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für juristische Personen, für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Dannenberg.


§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Gleiches gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die eine Bestimmung eine Lücke enthält. Die Vertragsparteien verpflichten sich, statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung zu vereinba- ren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Vereinbarung der AGB diesen Punkt bedacht hätten.